VW SHARAN ab 05/2000 - 09/2010

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    • E/030 VW SHARAN ab 05/2000 - 09/2010
    • Herstellerschlüssel: E/030 VW SHARAN ab 0
    • Verfügbarkeit: Verfügbar Verfügbar
    • stk
    • Bruttopreis: €103,00 / stk €85,83 / stk


    Artikelnummer:E/030
    Nagelneu starre Anhängerkupplung incl:
    - Ausführlicher Montageanleitung (in Deutscher oder Englischer Sprache). Alle nötigen Schrauben, Befestigungsteile etc.
    - mit E-Prüfzeichen


     

    Anhängerkupplung / towbar: VW SHARAN ab 05/2000 - 09/2010

    Artikelnummer:E/030


    - Nagelneu starre Anhängerkupplung incl:
    - 7-poligem universellen Elektrosatz / with 7-pin universal electrical kit
    - Ausführlicher Montageanleitung (in Deutscher oder Englischer Sprache).
    - Alle nötigen Schrauben, Befestigungsteile etc.
    - Garantiekarte (24 Monaten).
    - mit E-Prüfzeiche


    Angaben zum Anhängerkupplung:

    Hersteller · Brand SHARAN

    EC-Prüfzeichen · European approval
    e20*94/20*0719*00

    Baujahr · Building year
    ab 05/00-09/10

    Artikelnummer · Item number
    E/030

    D-Wert · D-value
    12,50 kN

    Zuglast · Trailer weight
    2100 kg

    Stützlast · Nose Load
    100 kg

    Kupplungs-Typ · Towbar type
    festgeschraubt

    Stoßstange entfernen · Bumper removal
    ja

    Stoßstangen-Ausschnitt · Bumper cut
    nein



    Angaben zum Elektrosatz :

    Angaben zum Elektrosatz
    Information about the electrical kit
    Hersteller · Manufacturer Unikit 1 SB PL

    Typ · Type
    universal

    Ausführung · Polarity
    7 polig

    Art · Kind
    Unikit 1 SB

    Abschaltung Einparkhilfe · Deactiv. parking aid
    Nein

    Freischaltung erforderlich · Activation required
    Nein

    Dauerstrom integriert · Constant power
    Nein




    * Achtung! Manche Einbauanleitungen sind nur in Englisch!



    Gegen einen Aufpreis von 10 €, können Sie statt diesem 7 poligen Steckdose einen 13 poligen Steckdose Nach dem Kauf brauchen Sie uns nur dazu schreiben ob Sie ein andres Steckdose möchten.


    Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, eine Betriebserlaubnis etc. mitzuliefern, wenn die Anbauteile mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.